Verantwortungsvolle Unternehmensführung

GF ist ein international tätiger Industriekonzern und somit in einer Vielzahl von Ländern und Marktsegmenten aktiv. Dabei hält sich das Unternehmen stets an geltende Gesetze und Vorschriften. GF ist überzeugt, dass ein nachhaltiger und langfristiger wirtschaftlicher Erfolg auf einer verantwortungsvollen Unternehmensführung und einem ethisch einwandfreien Geschäftsgebaren beruht.

Unternehmerisches Handeln

Das Geschäftsgebaren und die Konzernstrategie von GF basieren auf seinen Unternehmenswerten und seinem Unternehmenszweck «Becoming better every day – since 1802». Sie verkörpern die Philosophie und den Geist von GF und prägen die tägliche Arbeit zum Wohl seiner Stakeholder. Der Unternehmenszweck von GF drückt den Ehrgeiz und die Motivation aus, jeden Tag besser zu werden – für das Unternehmen, für die Umwelt und vor allem für die Kunden von GF.

  

Performance bei GF bedeutet, wir liefern erstklassige Arbeit und handeln schnell.

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Learning bei GF bedeutet, wir sind offen für Neues.

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Caring bei GF bedeutet, wir sind alle Teil des Teams.

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Aus diesen Werten hat GF auch die Grundsätze für ethisch einwandfreies und integres Verhalten abgeleitet. Sie definieren die Unternehmenskultur von GF und sind im Verhaltenskodex festgehalten. Der Verhaltenskodex beschreibt die Rechte und Pflichten der Mitarbeitenden von GF in Bezug auf eine Vielzahl von Themen, die Grundprinzipien der Konzerngesellschaften bei der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit (insbesondere bezogen auf Compliance, Risikomanagement, Nachhaltigkeit und die Vermeidung von Interessenkonflikten), die Vorschriften zum Schutz des Eigentums von GF und den Umgang mit Daten und Informationen sowie die Art und Weise, wie GF potenzielle Verstösse gegen den Kodex handhabt.

Der Verhaltenskodex erscheint in 18 Sprachen und ist – als fester Bestandteil jedes Arbeitsvertrags – weltweit für alle Mitarbeitenden von GF verbindlich. Ergänzt wird er durch weitere interne Richtlinien und Vorschriften auf Konzern- und lokaler Ebene, die genauer auf die täglichen Betriebsabläufe der einzelnen Gesellschaften eingehen.

Corporate Governance

Der Verwaltungsrat und die Konzernleitung bilden die obersten Führungsgremien der Georg Fischer AG. Sie beide messen einer einwandfreien Corporate Governance grosse Bedeutung bei. Durch die Umsetzung der allgemein anerkannten Corporate-Governance-Grundsätze wird das erforderliche Mass an Aufsicht, strategischem und taktischem Management im Konzern und in dessen Gesellschaften sichergestellt. Zudem trägt dies zur transparenten Kommunikation mit den Stakeholdern bei.

Dem Verwaltungsrat obliegt die Kontrolle der Unternehmensführung von GF; er ist zudem für die strategische Ausrichtung sowie die Ausgestaltung des Finanz- und Rechnungswesens verantwortlich. Die drei Ausschüsse (Audit Committee, Nomination and Sustainability Committee und Compensation Committee) bereiten in ihren Gremien die entsprechenden Themen für den gesamten Verwaltungsrat vor.

Die Konzernleitung befasst sich mit allen konzernrelevanten Fragen, entscheidet im Rahmen ihrer Kompetenzen und stellt Anträge an den Verwaltungsrat. Der Präsident der Konzernleitung und die Konzernstabsleiter für Unternehmensentwicklung sowie für Finanzen und Controlling bilden das Corporate Center und unterstützen zudem den Verwaltungsrat bei der Wahrnehmung seiner Verantwortung.1

Im Interesse ihrer Stakeholder entspricht die Georg Fischer AG, die gemäss schweizerischem Recht organisiert ist, allen Verpflichtungen, die in den Richtlinien der SIX Swiss Exchange zum Thema Corporate Governance festgehalten sind. Weitere Informationen zu den Aufgaben der einzelnen Ausschüsse des Verwaltungsrats und zum Vergütungsbericht finden Sie in den entsprechenden Abschnitten des Geschäftsberichts 2020.

Politische Einflussnahme

GF ist Mitglied von Branchenorganisationen der Schweiz – wie von Economiesuisse und Swissmem –, welche die Interessen des Konzerns mit Blick auf politische und wirtschaftliche Themen vertreten. Die jährlichen Mitgliedsbeiträge in diesen Organisationen belaufen sich auf weniger als CHF 0,1 Mio. Im Berichtsjahr wurden keine Beiträge an politische Parteien oder einzelne Politiker geleistet.

Risikomanagement

Bei GF ist das Enterprise Risk Management ein vollständig integrierter Prozess, der auf allen Ebenen des Konzerns systematisch angewendet wird. Zweimal im Jahr erstellen der Konzern, die drei Divisionen und alle wichtigen Konzerngesellschaften eine Risikokarte, auf der die jeweiligen Hauptrisiken in Bezug auf Strategie, Märkte, Betriebsabläufe, Management, Ressourcen, Finanzen und Nachhaltigkeit dargestellt werden. Dabei wird die Risikowahrscheinlichkeit jeweils einer von vier Kategorien zugewiesen (unwahrscheinlich, möglich, absehbar und wahrscheinlich). Wo dies möglich und angemessen erscheint, werden die festgestellten Risiken einer quantitativen Bewertung unterzogen, unter Berücksichtigung aller bereits getroffenen Gegenmassnahmen. In allen anderen Fällen wird das Risiko zumindest qualitativ einer Schätzung unterzogen (geringfügig, hoch, kritisch und katastrophal). Das Jahr 2020 war besonders geprägt von den Risiken der COVID-19-Pandemie, sowie die systematischen Bemühungen des Konzerns, Mitarbeitende zu schützen. Es galt, die betriebliche Kontinuität aufrechtzuerhalten und dafür zu sorgen, dass Kunden weiterhin beliefert wurden. Ausserdem wurden verschiedene Massnahmen ergriffen, um GF vor Cyberangriffen zu schützen.

Der Leiter des Dienstzweigs Risk Management & Tax fungiert zugleich als Chief Risk Officer (CRO) und berichtet in dieser Funktion direkt an den CEO von GF. Der CRO wird durch je einen nicht exekutiven Risk Officer der drei Divisionen unterstützt. Die Risk Officer unter der Leitung des CRO bilden zusammen mit dem Corporate Compliance Officer (CCO), den Leitern Interne Revision, Konzern-Nachhaltigkeit und Konzernplanung sowie internen Experten das Corporate Risk Council. Im Jahr 2020 ist das Council zweimal zusammengetreten. Zusätzlich führte der CRO Workshops mit dem Management der drei Divisionen sowie mit der Konzernleitung durch, bei denen Risikosituationen analysiert, Massnahmen zur Risikominderung besprochen und die grössten aktuellen Risiken für die einzelnen Einheiten definiert wurden.

Im September 2020 führte der CRO mit dem Verwaltungsrat einen Workshop zum Thema Risikomanagement durch, bei dem die wesentlichen Risiken aus Sicht des Verwaltungsrats identifiziert und mit der Risikoeinschätzung der Konzernleitung verglichen wurden. Die Ergebnisse dieses Workshops (wie die Definition der grössten Risiken sowie die beschlossenen Massnahmen zur Risikominderung) bildeten die Grundlage für den Risikobericht, der im Dezember 2020 vom Verwaltungsrat genehmigt wurde. Die Konzernleitung und der Verwaltungsrat haben ausserdem den Vorschlag des Corporate Risk Council genehmigt, bestimmte Änderungen an der aktuellen Form der Berichterstattung vorzunehmen. Hierzu gehört eine Änderung in der Häufigkeit der Risikoberichterstattung von halbjährlich auf jährlich und eine Konzentration auf jene Risikokarten, die – statt für alle Konzerngesellschaften – auf Ebene des Konzerns, der Divisionen, Umsatzregionen und wichtigsten Produktionsstätten erstellt werden. Damit steigt die Qualität der Risikoberichterstattung und die wichtigsten Risiken für GF werden hervorgehoben.

Weitere Informationen zum Risikomanagement

Corporate Compliance

Die Interne Revision und der CCO überwachen die Compliance mit den weltweit geltenden Gesetzen und Richtlinien sowie den Grundsätzen der Geschäftsethik. Der CCO berichtet an den General Counsel oder bei Bedarf auch direkt an den CEO. Als Mitglied des Corporate Risk Council hat der CCO dafür zu sorgen, dass das Risikomanagement innerhalb des Unternehmens den angemessenen Stellenwert erhält.

Zudem sind die Mitarbeitenden verpflichtet (und Geschäftspartner ermutigt) jeden möglichen Verstoss an den CCO zu melden, entweder telefonisch, schriftlich über eine spezielle Compliance-E-Mail-Adresse, die Abteilung Corporate Legal in Schaffhausen (Schweiz) zu kontaktieren oder anonym Meldung zu erstatten. Eine Konzernweisung beschreibt das Verfahren, das von den Mitarbeitenden bei der Meldung solcher Verstösse einzuhalten ist, und regelt das Verhalten der Empfänger des Berichts. Bei nachgewiesenem Fehlverhalten werden angemessene Sanktionen ergriffen. Im Jahr 2021 wird GF das bisherige Whistleblowing-System durch eine gemäss ISO 27001 zertifizierte Lösung ersetzen. Diese Lösung ermöglicht ein webbasiertes Einreichen von Meldungen und gewährt umfangreichen Schutz der Identität des Hinweisgebenden (Whistleblower) gemäss der entsprechenden EU-Richtlinie. Dieses System, wird für alle Mitarbeitenden von GF und Drittparteien zugänglich sein.

Entsprechende Schulungen finden – mittels E-Learning oder Präsenzunterricht – unter der Leitung des CCO in den einzelnen Konzerngesellschaften statt. Die Schwerpunkte werden von der Konzernleitung in Zusammenarbeit mit dem CCO festgelegt. Im Jahr 2020 fanden mehr als 4’700 interne Compliance-Schulungen statt. Dazu zählen:

Das Schulungsprogramm wird laufend weiterentwickelt. Die Mitarbeitenden sind verpflichtet, zum Stellenantritt bei GF und dann alle drei Jahre daran teilzunehmen. Die Abteilung Corporate Legal (Recht/Corporate Compliance) bietet zudem seit 2017 in Schaffhausen (Schweiz) Einzelschulungen für Senior Manager anderer Standorte an. Auf Wunsch erhalten sie eine allgemeine und spezifische Rechtsberatung oder individuelle Schulungen. Aufgrund pandemiebedingter Reisebeschränkungen konnten im Jahr 2020 nur drei Senior Manager diese Gelegenheit wahrnehmen.

Um die Compliance-Funktion im Unternehmen zu stärken, werden seit 2015 folgende Massnahmen umgesetzt:

Weitere Informationen zur Corporate Compliance

Steuermanagement

GF anerkennt die Verwaltung und das Zahlen von Steuern als wesentlichen Bestandteil der Verantwortung eines jeden Unternehmens für eine funktionierende Gesellschaft. GF verpflichtet sich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Steuern und dazu,

Die Steuerrichtlinie von GF (GF Tax Policy) ist eine Direktive des Verwaltungsrats, die den Rahmen der steuerlichen Aktivitäten von GF festlegt, und Informationen über die Struktur der Steuer-Governance und der Risikomanagementprozesse des Unternehmens beinhaltet.

GF Tax Policy

Menschenrechte

Nach Überzeugung von GF sind Menschenrechte Grundrechte, Freiheiten und Standards, die jedem Menschen zustehen. Die Achtung der Menschenrechte ist fest in den Kernwerten von GF verankert. GF bekennt sich daher zu den internationalen Grundsätzen der Menschenrechte, darunter die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die Vereinbarungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und die geltenden Gesetze der Gerichtsbarkeiten, in denen GF seine Geschäftstätigkeit ausübt.

Die GF Konzernrichtlinie zum Schutz der Menschenrechte (GF Corporate Human Rights Policy) fasst die Grundwerte zusammen, die massgeblich sind für den konstanten Dialog zwischen GF und Stakeholdern.

GF Konzernrichtlinie zum Schutz der Menschenrechte

Umweltschutz

GF setzt sich für den Umweltschutz und den schonenden und sparsamen Umgang mit natürlichen Ressourcen ein. Um seine Umweltauswirkungen zu reduzieren, plant GF seinen Ressourcenverbrauch vom Wachstum zu entflechten. Zudem hält der Konzern nach Möglichkeiten Ausschau, sein Umweltmanagement fortlaufend zu verbessern. Dasselbe erwartet der Konzern auch von seinen Lieferanten.

Bei der Entwicklung seiner Produkte und Lösungen berücksichtigt GF deren Umweltauswirkungen über den gesamten Lebenszyklus. Ökologische Aspekte werden daher in geschäftliche Entscheidungen einbezogen, von der F&E-Phase angefangen bis hin zur gesamten Wertschöpfungskette von GF.

Die GF Konzernrichtlinie zum Umweltschutz beschreibt die Aktivitäten von GF im Umweltmanagement, wohingegen die GF Konzernrichtlinie zur E-Mobilität eine Neuausrichtung der weltweiten Fahrzeugflotte des Konzerns zu alternativer Antriebstechnik zum Ziel hat.

GF Konzernrichtlinie zum UmweltmanagementGF Konzernrichtlinie zur E-Mobilität

Produkt- und Service-Informationen, Kennzeichnungspflicht

GF hält sich an alle geltenden Gesetze und Vorschriften für Produktsicherheit sowie angemessene Produktkennzeichnung und -beschreibung. Dazu gehören unter anderem:

GF Konzernrichtlinie zu Konfliktmineralien

Die Divisionen haben spezialisierte Arbeitsgruppen eingesetzt, die sich mit Themen bezüglich der Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsstandards von GF Produkten befassen. Diese Gruppen sind verantwortlich für die Überwachung neuer Regulierungen und Entwicklungen, die Definition von notwendigen internen Prozessen und Sicherstellung ihrer Umsetzung, die Durchführung relevanter Schulungen und die Bearbeitung von Kundenanfragen.

1 Der Geschäftsbericht 2020 enthält genauere Informationen zur Organisation von GF.
2 Conformité Européenne (CE) bestätigt die Konformität mit sämtlichen Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltverträglichkeitsstandards für Produkte, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verkauft werden. Bestätigung der Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe (RoHS-Richtlinie).
3 REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals und ist eine EU-Verordnung. Sie betrifft die Produktion und Verwendung chemischer Stoffe sowie deren mögliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und Umwelt.
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